Kanzlei Katja Gerlach – Anwaltskanzlei für Familienrecht, Sozialrecht und Betreuungsrecht in Lindlar / Oberberg
Familienrecht
Das Thema Familienrecht geht häufig mit sehr emotionaler Belastung der Eheleute und der Kinder einher. Da ist es besonders wichtig, eine starke und vertrauensvolle anwaltliche Unterstützung zu erhalten. Rechtsanwältin Katja Gerlach ist in der Trennungssituation und einer anstehenden Scheidung eine kompetente, aber auch einfühlsame und verständnisvolle Ansprechpartnerin.
Rund um den Versorgungsausgleich, mögliche Zugewinnausgleichsansprüche und die Auseinandersetzung der Familienimmobilie müssen die Interessen des Mandanten oder der Mandantin sorgfältig herausgearbeitet und auf rechtliche Machbarkeit hin geprüft werden.
Ansprüche auf Kindesunterhalt müssen konsequent durchgesetzt und Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt berechnet werden.
Mit großer Empathie und Sozialkompetenz erarbeitet Rechtsanwältin Gerlach von der Kanzlei Gerlach gemeinsam mit der Mandantschaft eine realistische und dem Kindeswohl entsprechende Regelung zum Sorge- und Umgangsrecht. Für viele Eltern und Kinder stellt das Wechselmodell einen guten Weg dar, die Kinder bis zur Volljährigkeit gemeinsam zu begleiten.
Scheidungsfolgenvereinbarungen können helfen, Konflikte zu lösen. Rechtsanwältin Gerlach entwirft eine für Sie passende Vereinbarung und führt die Verhandlungen mit der Gegenseite.
Sozialrecht
Auch wenn es um das Thema Sozialrecht geht, ist die Kanzlei Gerlach Ihr kompetenter Rechtsberater. Hier werden Sie in sämtlichen Bereichen der Gesetzlichen Sozialversicherung beraten und in Widerspruchsverfahren sowie Klagen vor den Sozialgerichten vertreten. Seit vielen Jahren ist Rechtsanwältin Gerlach erfahren im Umgang mit der Rentenversicherung, den Kranken- und Pflegekassen, der Arbeitsagentur und den Jobcentern sowie Sozialämtern.
Mit viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für belastete und gesundheitlich eingeschränkte Menschen unterstützt die Kanzlei Gerlach Sie bei einem Arbeitsunfall Ihre Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft durchzusetzen, einen Grad der Behinderung zu erhalten oder eine Erwerbsminderungsrente zu erlangen.
An der Schnittstelle zwischen Familien- und Sozialrecht ergeben sich Fragen im Bereich von Elternunterhalt und der Deckung der Heim- und Pflegekosten. Es ist von Vorteil, dass Rechtsanwältin Gerlach über die Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht verfügt.
Seien Sie gewiss, dass Ihnen hier mit großem Sachverstand und Verständnis geholfen wird.
Betreuungsrecht
Unsere Gesellschaft wird älter und für immer mehr Menschen werden Betreuungsverfahren geführt, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Seien Sie vorbereitet und bestimmen Sie in Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügung, wer für Sie im Falle von Geschäftsunfähigkeit, Demenz oder sonstiger Verhinderung entscheiden soll. Bei der Erstellung einer Generalvollmacht ist Ihnen die Kanzlei Gerlach gerne behilflich.
Hat ein Betreuer Ihre Rechte verletzt oder ein Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, hilft Ihnen die Kanzlei Gerlach zu Ihrem Recht zu kommen.